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EG-Öko-Audit - EMAS
Gefahrstoffe
Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001
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Gefahrstoffe

Ziele

In Ihrem Unternehmen werden Gefahrstoffe eingesetzt. Gemäß §16 der Gefahrstoff-Verordnung (GefStoffV) hat ein Arbeitgeber festzustellen, ob mit Gefahrstoffen umgegangen wird. Das Ergebnis der Ermittlung ist der zuständigen Behörde auf Verlangen darzulegen. Sofern Gefahrstoffe eingesetzt werden, ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein Verzeichnis aller Gefahrstoffe (Gefahrstoffverzeichnis) zu führen. Hierzu gehört auch die Beschreibung des Arbeitsbereiches, die auch bei weiteren gesetzlichen Anforderungen eine Rolle spielt. Gemäß §17 GefStoffV sind sicherheitstechnische, arbeitsmedizinische und hygienische Regeln einschließlich der Regeln über Einstufung, Sicherheitsinformation und Arbeitsorganisation (z.B. Beschreibung eines Arbeitsplatzes hinsichtlich gehandhabter Materialien) zu beachten. Ist das Auftreten verschiedener gefährlicher Stoffe in der Luft am Arbeitsplatz nicht auszuschließen, so ist gemäß §18 GefStoffV zu ermitteln, ob die Maximalen Arbeitsplatzkonzentrationen, die Technische Richtkonzentration oder der Biologische Arbeitsplatztoleranzwert unterschritten oder die Auslöseschwelle überschritten wird, d.h. es sind Messungen durch Sachkundige durchzuführen.

Sofern ein Problem mit Gefahrstoffen besteht, sind gemäß §19 GefStoffV Schutzmaßnahmen (Maschinen / Verfahren nach Stand der Technik, Absaugungen / Entlüftungen) einzuleiten. Nach § 20 GefStoffV hat der Arbeitgeber eine arbeitsbereichs- und stoffbezogene Betriebsanweisung zu erstellen, in der auf die mit dem Umgang mit Gefahrstoffen verbundenen Gefahren für Mensch und Umwelt hingewiesen wird und in der Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln festgelegt werden. Mit diesen gesetzlichen Anforderungen ergibt sich in den meisten Unternehmen ein Handlungsbedarf hinsichtlich des Erstellens:

  • eines Gefahrstoffverzeichnisses (§16 GefStoffV)
  • von Arbeitsbereichsanalysen (§§16, 17, 18, 19 GefStoffV)
  • von Betriebsanweisungen (§20 GefStoffV)

Unsere Leistungen

Wir unterstützen Sie bei:

  • der Erstellung des Gefahrstoffverzeichnisses
  • der Einteilung in Arbeitsbereiche
  • der Ermitteln der Arbeitsmaterialien
  • der Erstellung von Betriebsanweisungen gemäß § 20 GefStoffV
  • der Erstellen von Rohbetriebsanweisungen
  • der Erfassen der lokalen Daten
  • der Erstellung von Arbeitsbereichsanalysen
  • der Erfassen der Prozessbedingungen
  • der Beurteilung der Gefährdungen
  • der Erstellung von Kontrollmessplänen gemäß § 18 GefStoffV
  • der Erstellung eines Gefahrstoffkatasters
  • der Pflege Ihrer Gefahrstoffdatenbank
  • der Auswahl von Gefahrenstofftools und deren Implementierung in Ihrem Unternehmen

Diese Leistungen übernehmen wir auch als Outsorcing Ihres Unternehmens.